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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH
- 1. Allgemeines – Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH.
Für den abgeschlossenen Vertrag gelten damit ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen die Aschenbrenner GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH stehen unter
www.aschenbrenner-stahlbau.de zum Abruf und Ausdruck zur Verfügung.
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur Gegenüber Unternehmen im Sinn von § 14.1 BGB.
Die Aschenbrenner GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise zu beauftragen
- 2. Angebote, Vertragsabschluss
Sämtliche von der Aschenbrenner GmbH erstellten Angebote sind freibleibend.
Alle aufgeführten Preise sind netto Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Für sämtliche erstellten Angebotsunterlagen und sonstige technischen Unterlagen behält sich die Aschenbrenner GmbH das Eigentums- und
Urheberrecht vor.
Der Kaufvertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Aschenbrenner GmbH zustande.
Durch die Auftragsbestätigung tritt der Kaufvertrag automatisch in Kraft.
Wird ein Auftrag nach einer Konstruktion und Entwürfen des Kunden in Auftrag gegeben und erweist sich als nicht durchführbar, ist die Aschenbrenner GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und deren Aufwand nach Arbeits- und Materialaufwand nach den vereinbarten Preis zu berechnen.
- 3. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis beinhaltet bei tatsächlicher Durchführung des Bauvorhabens die Erstellung einer prüffähigen Statik incl. der erforderlichen Pläne für die von Aschenbrenner GmbH zu liefernden tragenden Gebäudekonstruktion sowie den im Auftrag aufgeführten Leistungsumfang.
Durch Bauauflagen erforderliche Baustellenkontrollen (z. Bsp. Bewehrungs- und Konstruktionsabnahme), Sonderplanungen (z. Bsp. Begrünungs- Bepflanzungs- und Entwässerungspläne, Lüftungspläne sind im Angebotspreis nicht enthalten und werden nach der HOAI gesondert berechnet.
Strom und Wasser für die Baustelle sowie Einrüstung des Gebäudes ist komplett, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt, bauseits zu stellen.
Nachweise für Wärme-, Schall- und vorbeugenden Brandschutz sind im Planungsumfang der Aschenbrenner GmbH nicht enthalten, auch wenn die Erfordernis in den Baubescheiden gefordert wird. Die Erstellung dieser erfolgt gegen separater Vergütung.
Angebotene Preise haben ab Datum der Angebotserstellung eine Gültigkeit von 10 Tagen.
Entstehen bei einem Vertragsabschluss nach Ablauf der 10 Tage höhere Lohn-, Material-, Rohstoff- oder Vertriebskosten, werden diese automatisch im Umfang der eingetretenen Kostensteigerung mit verrechnet und gelten folglich als akzeptiert.
Die Aschenbrenner GmbH behält sich das Recht vor, Preise auch nach Vertragsabschluss im Umfang der eingetretenen Kostensteigerung zu verändern, wenn dies durch Änderungen der Lohn-, Material-, Rohstoff oder Vertriebskosen erforderlich ist.
Die Aschenbrenner GmbH wird die Veränderung auf Verlangen des Kunden nachweisen.
Alle aufgeführten Preise sind netto Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Falls nicht anders vereinbart gelten die Preise frei Baustelle innerhalb BRD. Für Lieferungen ins Ausland gilt frei Grenze, ausschließlich Verpackung und Entladung vor Ort.
Der Käufer ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung nur berechtigt, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind, soweit die Gegenforderung keine Mangelbeseitigungskosten oder Fertigstellungsmehrkosten betreffen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Aschenbrenner GmbH ist trotz anderslautender Bestimmung des Vertragspartners dazu berechtigt, dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Aschebrenner GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer stellt eine ausreichende Absicherung (100%) des Kaufpreises in Form einer Versicherung, Bürgschaft, kostenlos zur Verfügung.
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage, ohne Abzüge.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer, schriftlicher Vereinbarung.
- 4. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang
Der Beginn der von der Aschenbrenner GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die Erteilung einer bestehenden Baugenehmigung voraus.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt des weiteren die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.
Vereinbarte Liefer- und Montagetermine gelten als annähernd vereinbart und stellen keinen verbindlichen , den Verzug auslösenden Fertigstellungstermin dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Auch bei ausdrücklicher Vereinbarung eines verbindlichen Liefer- und Montagetermins befindet sich die Firma Aschenbrenner GmbH erst dann im Verzug, wenn der Liefertermin um mehr als 15 Arbeitstage überschritten wird. Nach Meldung des Verzuges durch den Auftraggeber steht der Aschenbrenner GmbH eine Nachfrist von 15 Arbeitstagen zu.
Wird die Ware im Kundenauftrag versandt oder erfolgt eine Selbstabholung der Ware durch den Käufer geht ab Beladung des Frachtführers, unabhängig wer die Frachtkosten trägt, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung oder der Verlust der Ware auf den Käufer über.
Wird die Aschenbrenner GmbH durch unvorhersehbare, von Ihr nicht beeinflussende (höhere Gewalt, ungünstige Witterungsverhältnisse, Arbeitskampfmaßahmen außerhalb des eigenen Unternehmens, Verkehrsstörungen, etc. an der Erfüllung der Leistungspflicht verhindert, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Verhinderung, längstens aber um drei Monate.
- 5. Montage
Der Bestimmungsort oder die Baustelle muss mit schwerem LKW (ca. 40 t) ungehindert befahrbar und erreichbar sein. Strom und Wasser sind bauseits zu stellen. Der Auftraggeber hat ausreichend und rechtzeitig einen Lagerplatz für Abfall und Abfall Mischcontainer zur Verfügung zu stellen. Abfälle aus der Bauausführung (Abschnitte/Ausschnitte von Wand und Dach, gleich ob Sandwich-, Mineralwolle oder Trapezblechausführungen, Restlängen von Blechkantteile, Restmengen von Mineralwolle, Bauschutt etc.) sind vom Auftraggeber zu entsorgen.
Die Kosten hierfür, sowie die Kosten der Containerstellung, An- und Abfuhr der Container und der Entsorgung selbst sind uneingeschränkt vom Auftraggeber zu tragen und in den von Aschenbrenner GmbH genannten Preisen nicht inkludiert.
Bei Unterbrechung der Montage, die nicht von der Aschenbrenner GmbH zu vertreten sind, werden dadurch bedingte zusätzliche An- und Rückfahrzeiten mit dem jeweils gültigen Montagestundensatz berechnet zuzüglich einer Pauschale von z. Zt. 500,-EUR berechnet.
- 6. Abnahme:
Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn ein Vertragspartner das verlangt. Die Abnahme hat dann innerhalb von 12 Werktagen zu erfolgen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die gesamte Leistung als abgenommen, mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
Die Leistung gilt ebenfalls nach Ablauf von 5 Werktagen ab Beginn der Nutzung als abgenommen, sofern keine anderslautende Vereinbarung schriftlich erfolgt ist.
- 7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung behält sich die Aschenbrenner GmbH das Eigentum an der von ihr gelieferten Waren und Leistungen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung vor.
Überzähliges Material bleibt Eigentum der Aschenbrenner GmbH und wird kostenlos zurückgeholt.
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und Dienstleistung, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Aschenbrenner GmbH seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Aschenbrenner GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Aschenbrenner GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen.
- 8. Gewährleistung
Unverzüglich - spätestens drei Werktage nach Zugang der Ware – ist diese zu untersuchen; Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind an die Aschenbrenner GmbH zu melden.
Für im Rahmen der Prüfung nicht erkennbare Mängel ist die Anzeige unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach der Entdeckung, vorzunehmen. Spätere Mängelanzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche erlöschen in dem Moment, wo die gelieferte Ware vermischt, be- oder verarbeitet oder eingebaut wird.
Die Aschenbrenner GmbH haftet nur für DIN Normen. Unterschiede im Farbton der Verzinkung von Stahlteilen stellen keine Reklamation dar.
Die Aschenbrenner GmbH haftet nicht für Mängel durch höhere Gewalt oder gewaltsame Einflüsse, welche nicht durch sie zu beeinflussen oder verantworten sind.
Mängelansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Bei einer Abnutzung, einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder nur unerheblichen Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der vertraglichen Beschaffenheit besteht kein Anspruch auf eine Mängelrüge
- 9. Entschädigung
Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist die Aschenbrenner GmbH, unbeschadet weiterer Ansprüche, berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt es im Falle eines Rücktrittes durch Vertragsverletzung des Käufers oder aus einem anderen von der Aschenbrenner GmbH nicht zu vertretenden Umstand innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsabschluss nicht zur Vertragserfüllung, ist der Käufer zur Zahlung einer Entschädigung an die Aschenbrenner GmbH in Höhe von 15 % der Bruttoumsatzsummer zuzüglich 3% Handelsvertreterprovision verpflichtet. Dabei hat der Käufer das Recht, einen geringeren oder den Anfall eines kleineren Schadens nachzuweisen.
Das Recht der Aschenbrenner GmbH zum Nachweise und zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt,
Statische Unterlagen, Pläne und sonstige Geschäftspapiere dürfen dem Wettbewerb nicht zugänglich gemacht und an Unbefugte weitergegeben werden , da ansonsten eine Vertragsstrafe an die Aschenbrenner GmbH in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme berechnet wird.
- 10. Bildrechte,
Die Aschenbrenner GmbH ist berechtigt, für Marketing- und Werbemaßnahmen
(z. Bsp. Homepage, Prospekte, Referenzliste, Social Media usw.) das Projekt auf eigene Kosten zu fotografieren und diese Bilder uneingeschränkt zu einzusetzen.
- 11. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kötzting vereinbart
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform.